Die QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Website https://www.telcor.de/ sowie weitere eigenständige Internetauftritte unterhalb dieser Domain (Subdomains) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung, das die Anforderungen der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Recht umsetzt.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://www.telcor.de/ und ihre Subdomains sowie die dort angebotenen digitalen Dienstleistungen für Verbraucher gemäß § 1 Abs. 2 BFSG.
2. Beschreibung der digitalen Dienstleistungen
Die QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG stellt über ihre Website https://www.telcor.de/ folgende digitale Dienstleistungen bereit, die unter die Anforderungen des BFSG fallen können:
- Produktinformation und Wirkstoffdaten
Nutzerinnen und Nutzer erhalten auf der Website umfassende Informationen zum Nahrungsergänzungsmittel HEPACYN®. Dazu gehören Angaben zur Zusammensetzung, zur unterstützenden Wirkung auf die Leberfunktion, zur empfohlenen Einnahme sowie zu gesundheitsbezogenen Aussagen. Die Inhalte sind so aufbereitet, dass sich Nutzer selbstständig über das Produkt informieren können.
- Verweis auf Bezugsquellen
Die Website informiert darüber, dass das Produkt in Apotheken erhältlich ist, und verweist gegebenenfalls auf Apotheken-Onlineshops. Diese externen Verlinkungen dienen der Unterstützung der Kaufentscheidung.
- Bereitstellung von Informationsmaterialien
Die Website stellt typischerweise PDF-Dokumente wie Broschüren, Datenblätter oder ergänzende Produktinformationen zum Download zur Verfügung. Diese Inhalte können von Nutzerinnen und Nutzern eigenständig abgerufen und lokal gespeichert werden.
- Kontakt und Beratung
Nutzerinnen und Nutzer werden aktiv dazu aufgefordert, bei individuellen Fragen oder Anliegen Kontakt aufzunehmen. Hierfür stehen in der Regel ein Online-Kontaktformular, eine E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer zur Verfügung.
- Newsletter-Anmeldung
Optional besteht die Möglichkeit, sich für einen Newsletter zu registrieren, um regelmäßig Informationen über Produktneuigkeiten oder Gesundheitsthemen zu erhalten.
Wir verbessern diese Angebote fortlaufend im Hinblick auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit (§ 3 BFSG).
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der Anforderungen des § 3 BFSG. Eine vollständige Umsetzung ist in Arbeit. Identifizierte Einschränkungen sind im Folgenden dokumentiert.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind derzeit noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Derzeit bestehen unter anderem folgende Barrieren:
- Reflow / Scrollen auf kleinen Bildschirmen
Auf mobilen Endgeräten ist auf einigen Seiten ein zweidimensionales Scrollen erforderlich. Damit wird das Erfolgskriterium 1.4.10 (Reflow) nicht vollständig erfüllt.
- Fehlende oder unpassende Alternativtexte für Bilder, insbesondere in Links
Nicht alle Bilder, insbesondere verlinkte Grafiken, verfügen über einen sinnvollen Alternativtext.
- Fehlende ARIA-Label-IDs
Einzelne Bedienelemente oder Strukturelemente weisen keine oder unzureichend verknüpfte ARIA-Label-IDs auf, was die Nutzbarkeit für assistive Technologien einschränken kann.
- Formularsteuerelemente ohne sichtbare oder maschinenlesbare Labels
Manche Formularfelder sind nicht korrekt mit beschreibenden Etiketten versehen.
- Nicht getaggte PDF-Dokumente
Einige PDF-Dateien auf der Website sind nicht strukturiert getaggt.
- Fehlende H1-Überschriften auf einzelnen Seiten
Manche Seiten enthalten keine Überschrift der obersten Ebene (H1), was die Orientierung erschwert – insbesondere für Nutzer:innen mit Screenreadern.
- Unzureichender Kontrast bei Text über Bildern oder Farbverläufen
Texte, die über Hintergrundbildern oder Farbverläufen liegen, sind nicht immer mit ausreichendem Kontrast dargestellt und dadurch schwer lesbar.
- Links erklären ihren Zweck nicht ausreichend
Einige Links sind nicht selbsterklärend formuliert (z. B. „Hier klicken“), was die Navigation mit assistiven Technologien erschwert.
- Links werden ausschließlich durch Farbe unterschieden
An einigen Stellen werden Links lediglich durch Farbgebung dargestellt, ohne zusätzliche visuelle Merkmale wie Unterstreichung oder Hover-Effekte.
- Nicht als dekorativ markierte Bilder
Einige rein dekorative Bilder sind nicht korrekt als solche gekennzeichnet und führen zu unnötiger Informationslast für Screenreader-Nutzer:innen.
- Unzureichender Kontrast bei allgemeinem Text
Bestimmte Textpassagen weisen nicht den erforderlichen Mindestkontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit einschränkt.
- Steuerelemente ohne visuelles Feedback bei Auswahl
Manche interaktive Elemente (z. B. Buttons, Links) verändern ihr Aussehen nicht sichtbar, wenn sie fokussiert oder ausgewählt werden.
- Fehlende oder unpräzise Titel im <title>-Tag
Einige Seiten enthalten keinen aussagekräftigen Seitentitel, was die Navigation im Browser und über Screenreader beeinträchtigt.
- Nicht sinnvolle lineare Reihenfolge des HTML-Codes
Der Quelltext einzelner Seiten folgt nicht immer einer sinnvollen logischen Reihenfolge.
- Allgemein unangemessene Alternativtexte
Neben fehlenden Alt-Attributen gibt es auch Texte, die den Bildinhalt nicht sinnvoll beschreiben oder keinen Mehrwert für die Barrierefreiheit bieten.
- Audiovisuelle Inhalte
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass eingebundene Videos derzeit nicht durchgängig mit Untertiteln oder audiodeskriptiven Inhalten versehen sind.
5. Geplante Maßnahmen
Für die nahe Zukunft wurden bereits kommuniziert, dass Kontrastverhältnisse gezielt optimiert, Fehler der HTML-Struktur ausgebessert und Formularsteuerelemente besser hervorgehoben werden.
Weiter wird priorisiert, dass interaktive Elemente besser visuell hervorgehoben werden.
Alle weiteren Mängel sollen schrittweise behoben werden.
Eine Durchführung interner Schulungen zur barrierefreien Gestaltung soll außerdem ebenfalls angestoßen werden.
6. Überprüfung der Barrierefreiheit
Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung durch die necom Werbeagentur GmbH mithilfe von Prüfwerkzeuge der Firma:
Silktide Ltd.
17 Brunel Parkway, Derby DE24 8HR, Vereinigtes Königreich
Es wurden 50 exemplarische Webseiten und 1 PDF-Dokument analysiert – u. a. in Bezug auf:
- Lesbarkeit durch assistive Technologien (Screenreader)
- Tastaturbedienung und Fokussteuerung
- Farbkontraste und Skalierbarkeit
- Struktur und semantische Lesbarkeit von Inhalten
7. Marktüberwachungsbehörde nach BFSG
Für digitale Dienstleistungen im Sinne des BFSG ist die folgende Marktüberwachungsbehörde zuständig:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Telefon: 030 18 527-0
Website: https://www.bmas.de
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren melden oder Informationen anfordern, die nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte unter: https://www.quiris.de/service/allgemein
Die Verantwortung für die Barrierefreiheit dieser Website liegt bei der QUIRIS Healthcare GmbH & Co. KG.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 02.07.2025 erstellt und zuletzt am 02.07.2025 aktualisiert.